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   BGH, 12.03.2009 - III ZR 182/08 (1)   

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https://dejure.org/2009,3464
BGH, 12.03.2009 - III ZR 182/08 (1) (https://dejure.org/2009,3464)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2009 - III ZR 182/08 (1) (https://dejure.org/2009,3464)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2009 - III ZR 182/08 (1) (https://dejure.org/2009,3464)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Beschleunigung der Verlegung aus einem doppelt belegten Haftraum durch das Stellen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Änderung der Beurteilung der Sach- und Rechtslage aufgrund Versäumung des Stellens eines Antrags auf Erlass einer ...

  • Judicialis

    StVollzG § 109 Abs. 1; ; StVollzG § 114 Abs. 2; ; VwGO § 123 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Amtshaftungsansprüche eines Strafgefangenen wegen Überbelegung des Haftraums mangels grundsätzlicher Bedeutung, da der Anspruchsteller es nicht schuldhaft unterlassen hat, ein Rechtsmittel einzulegen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 342/02

    Ausscheiden des Staatshaftungsanspruchs wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeiten;

    Auszug aus BGH, 12.03.2009 - III ZR 182/08
    Es versteht sich von selbst, dass die Rechtsprechung des Senats, wonach auch und gerade das schuldhafte Unterlassen der Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes zum Verlust eines Amtshaftungsanspruchs nach § 839 Abs. 3 BGB führen kann (vgl. nur BGHZ 156, 294, 298 f m.w.N.), im Ausgangspunkt auch für einstweilige Anordnungen nach § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG zu beachten ist.
  • OLG Hamm, 29.09.2010 - 11 U 88/08

    Keine Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftsituation in der

    Besteht bei einer solchen Sachlage kein Anhalt dafür, an der Richtigkeit dieser Auskunft zu zweifeln, ist es regelmäßig nicht zumutbar, weitere Rechtsmittel einzulegen ( vgl. BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - jeweils zu III ZR 182/08, veröffentlicht bei www.juris.de ).
  • OLG Hamm, 23.02.2011 - 11 U 254/09

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

    Besteht bei einer solchen Sachlage kein Anhalt dafür, an der Richtigkeit dieser Auskunft zu zweifeln, ist es regelmäßig nicht zumutbar, weitere Rechtsmittel einzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - jeweils zu III ZR 182/08; OLG Schleswig, Urteil vom 19.06.2008, Az. 11 U 24/07).

    Schon mit dem dem Kläger gegenüber erklärten Verweis auf die Warteliste hätte der Kläger grundsätzlich davon ausgehen dürfen, dass er mit einem Rechtsmittel nicht mehr erreichen würde, als die Eintragung in die Warteliste, weil seine zeitnahe Unterbringung in einem Einzelhaftraum oder in einen menschenwürdige Haftbedingungen gewährleistenden Gemeinschaftsraum nach der Erklärung der Bediensteten der JVA nicht möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - jeweils zu III ZR 182/08; OLG Schleswig, Urteil vom 19.06.2008, Az. 11 U 24/07).

  • OLG Hamm, 29.10.2010 - 11 U 81/09

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

    Besteht bei einer solchen Sachlage kein Anhalt dafür, an der Richtigkeit dieser Auskunft zu zweifeln, ist es regelmäßig nicht zumutbar, weitere Rechtsmittel einzulegen (BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - jeweils zu III ZR 182/08).

    Zwar kann das Unterlassen insbesondere von Anträgen nach §§ 109 ff. StVollzG - und damit auch nach §§ 119 Abs. 6, 126 StPO a.F. im Rahmen von Untersuchungshaft - nach Ansicht des Senats im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unverschuldet sein, wenn deren Einlegung deshalb nicht zumutbar war, weil der Gefangene aufgrund der ihm im Einzelfall gegebenen Auskünfte annimmt, dass er seine Verlegung in einen Einzelhaftraum dadurch nicht beschleunigen kann (BGH, Beschluss vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - III ZR 182/08 - veröffentlicht bei juris).

  • OLG Hamm, 23.02.2011 - 11 U 319/09

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

    Besteht bei einer solchen Sachlage kein Anhalt dafür, an der Richtigkeit dieser Auskunft zu zweifeln, ist es regelmäßig nicht zumutbar, weitere Rechtsmittel einzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - jeweils zu III ZR 182/08; OLG Schleswig, Urteil vom 19.06.2008, Az. 11 U 24/07).

    Schon mit dem dem Kläger gegenüber erklärten Verweis auf die Warteliste hätte der Kläger grundsätzlich davon ausgehen dürfen, dass er mit einem Rechtsmittel nicht mehr erreichen würde, als die Eintragung in die Warteliste, weil seine zeitnahe Unterbringung in einem Einzelhaftraum oder in einen menschenwürdige Haftbedingungen gewährleistenden Gemeinschaftsraum nach der Erklärung der Bediensteten der JVA nicht möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - jeweils zu III ZR 182/08; OLG Schleswig, Urteil vom 19.06.2008, Az. 11 U 24/07).

  • OLG Hamm, 29.10.2010 - 11 U 340/09

    Voraussetzungen einer Entschädigung wegen menschenunwürdiger Unterbringung eines

    Besteht bei einer solchen Sachlage kein Anhalt dafür, an der Richtigkeit dieser Auskunft zu zweifeln, ist es regelmäßig nicht zumutbar, weitere Rechtsmittel einzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - jeweils zu III ZR 182/08; OLG Schleswig, Urteil vom 19.06.2008, Az. 11 U 24/07).

    Schon mit dem Verweis auf die Warteliste und der "langen Wartezeit" hätte der Kläger grundsätzlich davon ausgehen dürfen, dass er mit einem Rechtsmittel nicht mehr erreichen würde als die Eintragung in die Warteliste, weil seine zeitnahe Unterbringung in einem Einzelhaftraum oder in einen menschenwürdige Haftbedingungen gewährleistenden Gemeinschaftsraum nach der Erklärung der JVA nicht möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - jeweils zu III ZR 182/08; OLG Schleswig, Urteil vom 19.06.2008, Az. 11 U 24/07).

  • OLG Hamm, 29.10.2010 - 11 U 239/09

    Zurverfügungstellung von unter 5 qm Haftraumgrundfläche pro Gefangenen und

    Besteht bei einer solchen Sachlage kein Anhalt dafür, an der Richtigkeit dieser Auskunft zu zweifeln, ist es regelmäßig nicht zumutbar, weitere Rechtsmittel einzulegen (vgl . BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - jeweils zu III ZR 182/08, veröffentlicht bei www.juris.de ).
  • OLG Hamm, 29.09.2010 - 11 U 367/09

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung eines beklagten Landes i.S.d. § 839 Abs. 1 BGB

    Besteht bei einer solchen Sachlage kein Anhalt dafür, an der Richtigkeit dieser Auskunft zu zweifeln, ist es regelmäßig nicht zumutbar, weitere Rechtsmittel einzulegen ( vgl. BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - jeweils zu III ZR 182/08, veröffentlicht bei www.juris.de ).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2011 - 18 W 31/11

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen auf

    Denn die Eintragung in die Warteliste und die Mitteilung dieses Umstandes beinhaltet die Erklärung, dass eine zeitnahe anderweitige Unterbringung in einem Einzelhaftraum oder in einen menschenwürdige Haftbedingungen gewährleistenden Gemeinschaftsraum innerhalb der betreffenden JVA aus tatsächlichen Gründen nicht möglich sei (BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 (BeckRS 2009, 06398) und vom 12.03.2009 (BeckRS 2009, 09182), jeweils zu dem Az. - III ZR 182/08 -), weshalb die Herbeiführung einer gerichtlichen Überprüfung dieser Entscheidung dem Gefangenen nicht zumutbar ist.
  • OLG Hamm, 26.01.2011 - 11 U 122/10

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

    Besteht bei einer solchen Sachlage kein Anhalt dafür, an der Richtigkeit dieser Auskunft zu zweifeln, ist es regelmäßig nicht zumutbar, weitere Rechtsmittel einzulegen (BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - jeweils zu III ZR 182/08).
  • OLG Hamm, 10.12.2010 - 11 U 125/10

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

    Besteht bei einer solchen Sachlage kein Anhalt dafür, an der Richtigkeit dieser Auskunft zu zweifeln, ist es regelmäßig nicht zumutbar, weitere Rechtsmittel einzulegen (BGH, Beschlüsse vom 29.01.2009 und vom 12.03.2009 - jeweils zu III ZR 182/08).
  • OLG Hamm, 28.10.2011 - 11 W 83/11
  • OLG Hamm, 10.12.2010 - 11 U 48/09

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

  • OLG Hamm, 26.01.2011 - 11 U 181/09

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

  • OLG Hamm, 19.11.2010 - 11 U 11/10

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

  • OLG Hamm, 13.08.2010 - 11 U 190/10

    Ansprüche eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

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